Die Verlängerung von Jagdscheinen zum Jagdjahr 2021/22 ist ab dem 18.01.2021 möglich.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
das Jagdscheinheft
ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag
ein Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
(die Versicherungen stellen entsprechend gültige Bescheinigungen aus; die Vorlage der Jahresbeitragsrechnung reicht nicht aus!) und
ggf. ein aktuelles Passfoto
(sofern in das Jagdscheinheft keine weitere Verlängerung eingetragen werden kann).
Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation können Sie den Antrag für die Jagdscheinverlängerung
persönlich mit vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerservice des Landkreises Harburg abgeben, der Jagdschein wird Ihnen bei vollständigen Unterlagen sofort ausgestellt. Aufgrund der Terminvergabe entstehen nahezu keine Wartezeiten.
Hauptstelle: Montag und Dienstag: 7:30 17:00 Uhr
21423 Winsen, Schloßplatz 6 Mittwoch und Freitag: 7:30 12:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 18:00 Uhr
Samstag: 9:00 12:00 Uhr
Außenstellen:
21244 Buchholz, Innungsstr. 6 und Montag und Dienstag: 8:00 16:00 Uhr
21218 Hittfeld, An der Reitbahn 6 Mittwoch und Freitag: 8:00 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 17:00 Uhr
Terminvereinbarung unter: 04171 693-800 und www.termin.landkreis-harburg.de
Beachten Sie bitte die Maskenpflicht in unseren Gebäuden.
oder per Post direkt bei der Jagdbehörde stellen. Der verlängerte Jagdschein wird Ihnen inkl. Rechnung postalisch zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu 4 Wochen dauern kann.
Bitte beachten Sie auch die Zuständigkeiten Ihrer Jagd- und Waffenbehörde!
Jagdpachtverträge
Pachtverträge sind von dem/der Jagdpächter/in bei der Jagdbehörde anzuzeigen. Dieses sollte bis spätestens Mitte März erfolgen. Eine aktuelle Revierkarte muss beigefügt sein. Bitte bedenken Sie, dass Angliederungen angezeigt werden müssen.
Der/die Pächter/in muss erklären, auf welchen zusätzlichen Flächen (Bezeichnung Jagbezirk und Größe) er/sie zur Jagdausübung als Eigentümer/in, Nießbrauchberechtigte/r, Jagdpächter/in oder Begehungsscheininhaber/in berechtigt ist (§ 20 NJagdG). Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Harburg.
Alle Jagdpächter/innen weisen wir darauf hin, dass sie am 01.04.2021 im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein müssen. Bitte denken Sie daran, Ihren Jagdschein rechtzeitig zu verlängern.
Fangjagd und Fallenschein
Wer in Niedersachsen die Fangjagd ausüben will benötigt einen sog. Fallenschein (§ 24 Abs. 2 NJagdG). Wer die Fangjagd betreibt, ohne die entsprechende Bescheinigung über die Lehrgangsteilnahme zu besitzen, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Katzen, die in Lebendfangfallen aufgefunden werden, sind unversehrt lebend wieder freizulassen. In einem solchen Fall gilt kein Jagdschutz, da die Katzen nicht wildern.
Sofern Tierschutzorganisationen Lebendfangfallen für den Katzenfang (für z.B. Kastration) aufstellen, handelt es sich nicht um Wilderei. Die Hauskatze ist keine jagdbare Wildart, somit handelt es sich nicht um Jagdausübung.
Anzeige verbotener Magazine und Magazingehäuse
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können sowie Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können sind seit dem 01.09.2020 verboten.
Auch die Gehäuse für verbotene Magazine sind nicht mehr erlaubt.
Besitzer von nunmehr verbotenen Magazinen und Magazingehäusen, die diese am 13.06.2017 besessen haben, müssen diese bis zum 01.09.2021 anzeigen oder diese abgeben. Hierfür finden Sie auf unserer Homepage ein entsprechendes Formular.
Besitzer, die diese Gegenstände nach dem 13.06.2017 erworben haben, müssen diese einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder der Polizei übergeben oder hierfür beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 WaffG beantragen.
Abschusslisten und Abschussplanung; Jagdstatistik Niedersachsen
Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat als oberste Jagdbehörde ein zentrales Jagdstatistikprogramm eingeführt. Ziel ist die landesweit einheitliche, zentrale und softwaregestützte Erstellung von Listen und Auswertungen über Entwicklungen der Abschussergebnisse. In absehbarer Zeit sollen alle Reviere angeschlossen sein.
Hierfür wurde ein Onlineportal eingeführt über das die Revierinhaber die Streckendaten erfassen und bearbeiten können. Für die Nutzung erteilt die Jagdbehörde eine Berechtigung. Langfristig müssen Reviere, die das Onlineportal nutzen, die Abschussliste nicht mehr in Papierform abgeben. Bisher ist dies aber noch erforderlich, der Ausdruck aus dem Onlineportal reicht aus. Die Daten müssen nicht in die übliche Abschussliste übertragen werden.
Bitte nutzen auch Sie die Möglichkeit jetzt schon, unterstützen Sie uns und melden sich bei Ihrer Jagdbehörde für den Online-Zugang.
Achten Sie bitte weiterhin darauf, die Abschusslisten vollständig, richtig sowie lesbar zu führen und diese rechtzeitig (bis zum 15.02.) abzugeben.
Inzwischen haben die Hegeringleiter für ihren jeweiligen Hegering eine Zugriffsberechtigung erhalten.
Langfristig soll auch die Abschussplanung an das Jagdstatistikprogramm angebunden werden. Hierüber werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Aufbewahrungskontrollen
Aufgrund der Covid-19 Pandemie haben wir im letzten Jahr weniger Aufbewahrungskontrollen durchgeführt. Bitte gehen Sie nicht davon aus, dass keine Kontrollen mehr stattfinden und achten Sie auf die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen, Schalldämpfern und Munition.
Bei Unklarheiten oder Fragen, rufen Sie uns gerne an!
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Bitte beachten Sie unser aktuelles Merkblatt zu den Aufbewahrungsvorschriften.
Anmeldung von Schusswaffen und Schalldämpfern
In den letzten Monaten kam es vermehrt zu verspäteten Waffenanmeldungen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Schusswaffen und Schalldämpfer binnen zwei Wochen nach Erwerb anzumelden sind (§ 13 Abs. 3 WaffG). Wer gegen die fristgemäße Anmeldung verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 53 Abs. 1 Nr. 7 WaffG).
Bitte denken Sie an die rechtzeitige Anmeldung!
Kormorane
Sofern Sie Kormorane erlegt haben, denken Sie bitte an den Kormoran-Meldebogen.
Formulare zum Jagd-, Sprengstoff- und Waffenrecht
Informationen, Hinweisblätter und Formulare rund um das Jagd-, Sprengstoff- und Waffenrecht sind auch online abrufbar. Dahin gelangen Sie über folgenden Link:
(Eingabe Schnellsuche: Jagd, Sprengstoff oder Waffe; Rubrik: Formulare)
Ihre Jagd- und Waffenbehörde
des Landkreises Harburg
Ansprechpartner beim Landkreis Harburg (auch Jagdrecht):
Funktionspostfach: waffenbehoerde@lkharburg.de
Frau Kallis Produktverantwortliche
04171 693-452
Frau Lambeck Jagdrecht allgemein, besondere waffen- u. jagdrechtliche
Erlaubnisse
04171 693-716
Frau Schulz Buchstabenbereich A - I
04171 693-118
Herr Hagemann Buchstabenbereich K - P
04171 693-451
Frau Matthies Buchstabenbereich J, Q - Z
04171 693-477
Bei Besuchen im Kreishaus bitten wir um vorherige
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auch auf
der Homepage des Landkreises Harburg unter:
Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden (Waffenrecht):
Stadt Buchholz Herr Peters
04181 214-231
Gemeinde Seevetal Herr Böttger
04105 55-2246
Stadt Winsen Herr Ziegert
04171 657-186
Webgestaltung und Bildnachweise: Klaus Schulz - Obmann Neue Medien (JLH ) © 2019 - Jägerschaft Landkreis Harburg e.V.