Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
· das Jagdscheinheft
· ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag
· ein Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung
(die Versicherungen stellen entsprechend gültige Bescheinigungen aus; die Vorlage der Jahresbeitragsrechnung reicht nicht aus!) und
ggf. ein Passfoto (sofern in das Jagdscheinheft keine weitere Verlängerung eingetragen werden kann).
Die Verlängerung kann persönlich im Bürgerservice des Landkreises Harburg erfolgen.
Dieser steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:
Hauptstelle: Montag und Dienstag:
21423 Winsen, Schloßplatz 6 Mittwoch und Freitag:
Donnerstag:
Samstag:
Außenstellen:
21244 Buchholz, Innungsstr. 6 und Montag und Dienstag:
21218 Hittfeld, An der Reitbahn 6 Mittwoch und Freitag:
Donnerstag:
Oder per Post direkt bei der Unteren Jagdbehörde. Der verlängerte Jagdschein wird Ihnen per Rechnung zugeschickt.
Zudem können Sie die Unterlagen persönlich im Rahmen der amtlichen Hegeschau von 12:00 Uhr 13:30 Uhr bei den Mitarbeitern der Unteren Jagdbehörde abgeben. Ihre Unterlagen werden vor Ort entgegen genommen, den verlängerten Jagdschein erhalten Sie voraussichtlich binnen zwei Wochen nach Abgabe per Rechnung.
Bitte beachten Sie auch die Zuständigkeiten Ihrer Jagd- und Waffenbehörde!
Jagdpachtverträge
Pachtverträge sind von dem/der Jagdpächter/in bei der Unteren Jagdbehörde anzuzeigen. Dieses sollte bis spätestens Mitte März erfolgen. Eine aktuelle Revierkarte muss beigefügt sein. Bitte bedenken Sie, dass Angliederungen angezeigt werden müssen.
Der/die Pächter/in muss erklären, auf welchen zusätzlichen Flächen (Bezeichnung Jagbezirk und Größe) er/sie zur Jagdausübung als Eigentümer/in, Nießbrauchberechtigte/r, Jagdpächter/in oder Begehungsscheininhaber/in berechtigt ist (§ 20 NJagdG). Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Homepage des Landkreises Harburg. Dieses senden wir Ihnen auf Anfrage auch gern zu.
Alle Jagdpächter/innen weisen wir darauf hin, dass sie am 01.04.2018 im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein müssen. Bitte denken Sie daran, Ihren Jagdschein rechtzeitig zu verlängern.
Nationales Waffenregister
Seit der Einführung des Nationalen Waffenregisters zum 01.01.2013 müssen wir die Waffendaten wesentlich detaillierter erfassen als bisher. Fehlende oder unklare Daten waren bis Ende 2017 nachzuerfassen. Auch durch die tatkräftige Unterstützung der Jäger konnte dieses Ziel fristgerecht erreicht werden. Hierfür bedanken wir uns!
Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Ab dem 06.07.2017 traten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Unter anderem im Bereich der sichereren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Hierzu haben wir ein Informationsblatt zusammengestellt, welches Sie umseitig finden. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!
Abschusslisten und Abschussplanung; Jagdstatistik Niedersachsen
Das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz führt als oberste Jagdbehörde ein zentrales Jagdstatistikprogramm ein. Ziel ist die landesweit einheitliche, zentrale und softwaregestützte Erstellung von Listen und Auswertungen über Entwicklungen der Abschussergebnisse. In diesem Jahr müssen die Unteren Jagdbehörden die jährlichen Abschusslisten deshalb erstmals revierbezogen elektronisch an das Ministerium übermitteln. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Revierinhaber ihre Abschusslisten sorgfältig führen und bis zum 15. Februar abgeben (§ 25 Abs. 6 S. 2 NJagdG).
Bei der Dateneingabe für das Jagdjahr 2016/17 ist aufgefallen, dass einige Abschusslisten nicht vollständig, unrichtig oder gänzlich unlesbar geführt wurden.
Sofern eine Abschussliste nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, entsteht für alle Beteiligten ein erheblicher Mehr- und Kostenaufwand.
Notieren Sie daher bitte den Jagdbezirk, nach Möglichkeit mit Angabe der Jagdbezirksnummer. Zudem ist erlegtes Schalenwild nach laufender Nummer, mit dem Tag der Erlegung und nach Geschlechtern getrennt einzutragen. Auch ist das Fallwild einzeln zu erfassen. Eine bloße Summenangabe für eine Schalenwildart reicht nicht aus.
Ferner plant das Ministerium, in diesem Jahr mit der Vorbereitung einer elektronischen Abschussplanung zu beginnen. In absehbarer Zeit soll es möglich sein, dass die Revierinhaber die Abschusspläne und -listen online führen und elektronisch an die Untere Jagdbehörde übermitteln. Über Fortschritte in diesem Projekt werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Formulare zum Jagd-, Sprengstoff- und Waffenrecht
Informationen, Hinweisblätter und Formulare rund um das Jagd-, Sprengstoff- und Waffenrecht sind auch online abrufbar. Dahin gelangen Sie über folgenden Link:
Ihre Jagd- und Waffenbehörde des Landkreises Harburg
Ansprechpartner der Waffenbehörden im Landkreis Harburg:
Ansprechpartner beim Landkreis Harburg (auch Jagdrecht):
Funktionspostfach: waffenbehoerde(at)lkharburg.de
Frau Kallis Produktverantwortliche
04171 693-452
Frau Lambeck Jagdrecht allgemein, besondere waffen- u. jagdrechtliche Erlaubnisse
04171 693-716
Frau Schulz Buchstabenbereich A - I
04171 693-118
Herr Hagemann Buchstabenbereich K - P
04171 693-451
Frau Matthies Buchstabenbereich J, Q - Z
04171 693-477
Bei Besuchen im Kreishaus bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
(dies gilt nicht für die Jagdscheinerteilung und verlängerung im Bürgerservice)
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Harburg.
Stadt Buchholz Herr Peters
04181 214-231
rene.peters(at)buchholz.de
Gemeinde Seevetal Herr Boettger
04105 55-2246
m.boettger(at)seevetal.de
Stadt Winsen Herr Ziegert
04171 657-186
ziegert(at)stadt-winsen.de
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